Aus einem Schaden wird im Garantiefall bei Opel kein Problem: Auch hier dürfen Sie immer und überall nur das Beste von uns erwarten. Im Gegensatz zu den meisten anderen deutschen Automobilherstellern, die auf die gesetzliche Sachmängelhaftung4 Ihrer Lieferhändler verweisen, bieten wir unseren Opel Kunden EU-weit eine 24-monatige eigenständige Opel Neuwagengarantie1 - neben der gesetzlichen Sachmängelhaftung des Verkäufers. Wir sorgen mit speziellen Angeboten langfristig für die Mobilität Ihres Fahrzeugs. In einer Zuverlässigkeit und Qualität, wie sie nur ein führender Hersteller bieten kann. Schließlich bleiben wir auch nach dem Kauf Ihr Partner rund ums Auto. Neuwagengarantie* Für alle Fahrzeuge ab Erstzulassungsdatum bzw. Endablieferungsdatum 1. November 2001 gilt eine 2-jährige Neuwagengarantie. Diese gilt für alle Opel Personenwagen für 24 Monate ab Erstzulassungsdatum bzw. Lieferung durch den Vertragshändler, je nachdem, welches Datum früher liegt - ohne Kilometerbegrenzung. 5 Jahre Garantie möglich (aufpreispflichtig)** Diese Garantie von Opel umfasst zwei Jahre Herstellergarantie und drei Jahre Opel FlexCare-Anschlussgarantie. Mit diesen fünf Jahren Garantie von Opel erhalten Sie einen umfassenden Schutz vor unerwarteten Reparaturleistungen. So deckt zum Beispiel die FlexCare-Garantie bei garantiepflichtigen Reparaturen die vollen Lohn- und Materialkosten. Erst ab einer Garantielaufleistung von mehr als 50.000 km erbringen Sie - nur bei den Materialkosten - einen wertgerechten, nach den tatsächlichen gefahrenen Kilometern gestaffelten Eigenanteil. 12 Jahre Garantie gegen Durchrostung*** Opel gibt Ihnen die sichere Langzeitgarantie gegen Durchrostung. Einzige Voraussetzung: Sie lassen Ihren Wagen gemäß Inspektionsscheckheft warten und alle nötigen Inspektionen durchführen. 2 Jahre Sachmängelhaftung für Original Opel Teile und Zubehör**** Die Opel Vertragspartner geben Ihnen für Original Opel Teile und Zubehör 2 Jahre Sachmängelhaftung. Natürlich ohne Kilometerbegrenzung. * Neuwagengarantie: freiwillige Leistung der Adam Opel GmbH auf kostenlose Nachbesserung bei allen Opel Service Partnern bei werksseitig zu vertretenden Fehlern innerhalb der EU-weiten 24-monatigen Neuwagengarantie, egal wann der Fehler erstmals innerhalb dieser Zeit auftritt. ** Zwei Jahre Herstellergarantie zuzüglich drei Jahre Opel Anschlussgarantie ab dem Tag der Erstzulassung - für Privatkunden, bei allen teilnehmenden Opel Partnern. In Zusammenarbeit mit der Opel Automobile GmbH gemäß deren Bedingungen. Dieses Angebot gilt auch für gewerbliche Kunden. *** Garantie gegen Durchrostung: Die Laufzeit kann bei einigen Opel Modellen von den angegebenen 12 Jahren abweichen. Bitte erkundigen Sie sich hierzu bei Ihrem Opel Händler. Im Übrigen verweisen wir auf die Bestimmungen in Ihrem Serviceheft. *** Sachmängelhaftung: gesetzlicher Anspruch des Kunden ausschließlich gegen seinen Verkäufer bei Vorliegen eines Sachmangels und bestimmter weiterer Voraussetzungen auf wahlweise Nachbesserung, Minderung, Rückabwicklung des Kaufvertrages und/oder Schadenersatz innerhalb 24 Monate nach Auslieferung. Maßgeblich ist weiterhin, dass der Defekt bereits bei Übergabe/Auslieferung des Fahrzeugs vorhanden war. Dafür trägt der Kunde nach Ablauf von 6 Monaten die Beweislast. Die Sachmängelhaftung gibt dem Kunden keinen Anspruch gegen den Hersteller. Stand 01.01.2009. Weitere Informationen bei Ihrem teilnehmenden Opel Partner. |
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